Die Haftpflichtversicherung für Heilnebenberufe.
Wo Menschen zur Entspannung oder zur ergänzenden medizinischen Behandlung betreut werden, können schon kleinste Sicherheitsmängel häufig hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Da in der Regel unbegrenzte Haftungsansprüche geltend gemacht werden können, ist der Betreiber in solchen Fällen in seiner Existenz bedroht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für Heilnebenberufe wie z.B. Altenpfleger, Ambulante Pflegedienste, Ergotherapeuten, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Masseure, Motopäden usw. und sichert neben dem gewerblichen Risiko auch das allgemeine Umweltrisiko ab.
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